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Fahrerflucht: Strafen und richtiges Verhalten

Fahrerflucht: Strafen und richtiges Verhalten

Fahrerflucht: Strafen und richtiges Verhalten
Ein typisches Beschädigungsbild an einem Fahrzeug nach Fahrerflucht

Hier erfahren Sie, welches Verhalten schon als Fahrerflucht gelten kann (Stichwort: „Zettel hinterlassen“), welche Strafen in der Folge drohen und wie Sie sich am besten verhalten, um möglichst unbeschadet gegen diesen Vorwurf zu bestehen.

Welches Verhalten gilt als Fahrerflucht?

Direkt nach dem Unfall

Bei einem Bagatellschaden – also einem Schaden, der bei nicht mehr als 50€ liegt – spricht man noch nicht von einem Unfall, sodass hier eigentlich auch noch nicht der Vorwurf der Fahrerflucht gegen Sie erhoben werden kann. Aber Vorsicht: Eine Werkstatt kann die Höhe des Schadens mitunter völlig anders einschätzen, sodass Sie hier sehr schnell dem Vorwurf der Fahrerflucht ausgesetzt sind.

Deshalb gilt als Faustregel: Umso größer der Schaden, desto länger müssen Sie am Unfallort warten. Mit mindestens 30 Minuten sind Sie meist auf der sicheren Seite.

Sie können hier entweder auf die Polizei, den Geschädigten selbst oder dessen Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn warten. Oder rufen Sie direkt die Polizei, um das zu verkürzen.

Grund: Nur so ist es dem Geschädigten wirklich möglich, von Ihrer Unfallbeteiligung zu erfahren und die Daten mitgeteilt zu bekommen, mit denen er seine Ansprüche geltend machen kann – das Hinterlassen eines Zettel reicht dazu nicht aus. Insgesamt müssen Sie …

  • … sich als Unfallbeteiligter zu erkennen geben,
  • … die Feststellungen zur Ihrer Person ermögliche (persönliche Daten)
  • … die Feststellung Ihres Fahrzeugs und die Art der Unfallbeteiligung ermöglichen und
  • … nach bestem Wissen Ihre Haftpflichtversicherung nennen.

Aber äußern Sie sich am besten nicht zur Schuldfrage, so kann der Vorwurf „Fahrerflucht“ vermeiden werden.

Wenn Sie angemessen lange erfolglos gewartet haben, dürfen Sie den Unfallort verlassen. Dafür hinterlassen Sie jedoch am besten die obigen Daten, zudem müssen Sie sich sofort/sobald es Ihnen möglich ist, bei der Polizei für Ihre Daten und Unfallbeteiligung melden. Ansonsten gilt dies auch als Fahrerflucht.

Es ist zu spät: Sie sind bereits weggefahren

Melden Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall für Ihre Daten bei der Polizei, kann sich das strafmildernd für Sie auswirken, auch ein Strafausschluss ist eventuell möglich – jedoch nur, wenn der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, z. B. auf dem Parkplatz, stattfand und der Sachschaden unter 1.200 € lag.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafe

Bei Fahrerflucht drohen neben Geldstrafe/Geldauflage und Freiheitsstrafe auch der Verlust von Fahrerlaubnis. Auch versicherungsrechtliche Folgen sind möglich. Einer der Hauptpunkte, nach denen sich die Strafe für Fahrerflucht richtet, ist der verursachte Schaden. Neben der Höhe des Sachschadens, der Sachverständigenvergütung u. ä. ist dabei auch der nach der Reparatur verbleibende Minderwert des Fahrzeugs zu berücksichtigen.

Danach richtet sich die Höhe der Geldauflage bzw. Geldstrafe. Außerdem wird die Fahrerlaubnis im Regelfall (§ 69 Abs. 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch) dann entzogen, wenn der Schaden über einem bestimmten Richtwert liegt: In Berlin lag dieser Ende 2010 bei einem Schaden höher als 1.300€. Oft wird die Fahrerlaubnis (nach § 111a Strafprozessordnung) dann auch schon vorläufig entzogen.

Häufigste Sanktionen* Strafe bzw. Auflage Punkte Fahrverbot/Führerscheinentzung
Schaden kleiner als 600€ Geldauflage keine  
Schaden kleiner als 1.300€ Geldstrafe 2 bis zu 3 Monate Fahrverbot
Schaden größer als 1.300€ Hohe Geldstrafe (oft ein Monatsnettogehalt) 3 Entzug der Fahrerlaubnis oft für 10-12 Monate
*ohne Gewähr      

Wenn zudem Menschen verletzt oder getötet wurden, kann darüber hinaus auch noch eine Freiheitsstrafe drohen.

Folgen für die KFZ-Versicherungen

Gegenüber Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung sind Sie bei einem Urteil/Strafbefehl aufgrund von Fahrerflucht weniger schutzwürdig, denn Sie sind Ihrer Pflicht nicht nachgekommen, den Versicherungsfall mit aufzuklären. Das heißt:

Während der Schaden des Unfallopfers noch übernommen wird, müssen Sie meistens Ihren eigenen Schaden selbst zahlen – auch bei einer Vollkaskoversicherung. Auch kann die Kfz-Haftpflichtversicherung Sie bis zu einer bestimmten Höhe in Regress nehmen. Ausnahmen zu Ihrem Gunsten wären hier aber z.B. Ihre geringere Schuld an der Fahrerflucht und wenn die Interessen der Versicherung überwiegend gewahrt blieben.

Zudem werden Sie beim Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft. Dagegen ist eine Höherstufung in der KFZ-Versicherung nur dann erlaubt, wenn Sie mit Vorsatz gegen Ihre Aufklärungsverpflichtungen verstoßen haben. Letzteres gilt auch dafür, ob die KFZ-Versicherung verlangen kann, dass Sie den Schaden ersetzen.

Schwerere Folgen: Alkohol und Drogen

Kann Ihnen zudem nachgewiesen werden, dass Sie zum Unfallzeitpunkt unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen standen, kann sich das Strafmaß weiter erhöhen. Ebenso wie die Folgen für die Versicherung: Diese kann dann beispielsweise bis zu 10.000€ zurückverlangen.

Wie verhalte ich mich am besten beim Vorwurf der Fahrerflucht?

Schweigerecht

Auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, ist es unbedingt ratsam, nach Angabe Ihrer erforderlichen Daten gegenüber der Polizei und der Versicherung zunächst vom Schweigerecht Gebrauch zu machen: und zwar unbedingt auch zum Fahrer des Fahrzeugs, der schließlich nicht der Fahrzeughalter gewesen sein muss.

Die Behörden dürfen aus Ihrem Schweigerecht keine negativen Schlüsse ziehen, dadurch werden Sie nicht verdächtig: Denn so laufen Sie nicht Gefahr, sich unter Umständen selbst zu belasten, und setzen sich nicht unnötig dem Risiko der Strafverfolgung aus.

Verteidigung mit Anwalt

Wie Sie gesehen haben, hängen die Strafen und Folgen für die Versicherung von vielen Faktoren ab. Deshalb ist es sinnvoll, einen (möglichst Fach-)Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht hinzuzuziehen. Die Kosten dafür übernimmt i.d.R. Ihre Rechtsschutzversicherung. Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, können Sie diese voraussichtlichen Anwaltskosten mit dem Anwaltskostenrechner berechnen lassen.

Neben Ihrer Verteidigung in der Schuldfrage unterstützt Sie Ihr Anwalt auch in Ihrem Verhalten gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung, sodass Sie daraus möglichst keine Nachteile daraus erleiden.

Aber auch die Prüfung der Schadenshöhe ist ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für die Strafhöhe: Bei Lackschäden z.B. ist die Lack-Repair-Methode weitaus preisgünstiger, ebenso gilt es sicherzustellen, dass im Sachverständigengutachten keine Vorschäden einbezogen wurden oder der Schaden gar dem Unfall mit Ihnen nicht zweifelsfrei zugeordnet werden kann.

Vor allem wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, haben Sie von anwaltlicher Hilfe nur Vorteile. Er kann z.B. u.U. auch schon den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis verhindern, vergehen doch bis zur Hauptverhandlung oft Monate. Wenn Sie die Anwaltskosten selbst tragen müssten, lohnt sich mitunter aber auch schon eine Anfrage nach den Erfolgsaussichten.